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Informationen für Drohnenbesitzer

10.01.2017 00:00

Auch gängige Drohnen/Multicopter, welche in jedem Elektro- bzw Spielzeuggeschäft zu haben sind, sind laut Luftfahrtbehörde bewilligungspflichtig.

Diese umfasst im Groben den Flug im unbebauten und unbesiedeltem Gebiet. Das Fliegen über besiedeltem Gebiet sowie über Häuser, Kirchen, Volksfeste oder Sportveranstaltungen ist nicht erlaubt.

Durch Drohnen, die abstürzen oder außer Kontrolle geraten sind, können neben Sachschäden auch Personenschäden entstehen.

Informationen zur Bewilligung bietet die Homepage

www.drohnenbewilligung.at

10.01.2017